Allgemeine Auftragsbedingungen

Astrid Suding Übersetzungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für sämtlichen Geschäftsverkehr mit meinen Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Anders lautenden Einkaufs-, Liefer- und/oder Geschäftsbedingungen meiner Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Die AAB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung sowie für zukünftige Geschäfte, auch wenn auf diese bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug genommen wird.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags, Lieferfristen

(1) Die in Auftrag gegebene Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und entsprechend dieser AAB sorgfältig ausgeführt. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erhält der Kunde eine Arbeitsübersetzung. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.

(2) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Kunden

(1) Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen.

(2) Der Kunde hat mich rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z.B. Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).

(3) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung zu stellen (z.B. Terminologie des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(4) Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Der Kunde hat mir vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen, Namen und Zahlen sind vom Kunden zu überprüfen. Lässt er ohne meine Freigabe drucken, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

(5) Der Kunde übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er mich frei.

(6) Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt oder unterlässt der Kunde die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

(7) Der Kunde verpflichtet sich jede gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhaften Druck, hafte ich nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

4. Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übersendung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei mir unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.

(2) Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln habe ich das Recht, nach meiner Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

(3) Werden die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, wird die Mängelbeseitigung von mir abgelehnt oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Kunde nach Anhörung auf meine Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

(1) Ich hafte bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren oder andere schädigende Software verursacht worden sind. Durch Anti-Virus-Software werden meinerseits hiergegen Vorkehrungen getroffen.

(2) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(3) Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ, E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eine elektronische Übertragung der Übersetzung erfolgt auf Risiko des Kunden. Ich hafte nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung

(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu meinen Lasten. Ich hafte nicht für Schäden, die durch Störung meines Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von mir vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Ich bin in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn ich aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss.

(5) Der Anspruch des Kunden auf Ersatz eines nach Nr. 5 (2) verursachten Schadens wird auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Geheimhaltung

Ich verpflichte mich, Stillschweigen über alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Tatsachen zu bewahren, die mir im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Ich werde vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder mir bereits bekannt waren. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an mich.
Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und mir kann ich aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten im Internet keinen absoluten Geheimnisschutz gewährleisten. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungs-verpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, mir diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

7. Mitwirkung und Ausführung durch Dritte

(1) Ich bin berechtigt, zur Ausführung des Auftrags nach meinem Ermessen Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Ich hafte nur für die sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter und Dritten.

(2) Bei Heranziehung von Mitarbeitern und fachkundigen Dritten sorge ich dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Angebote, Preise und Vergütung

(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal fünfzig Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal fünfzig Anschlägen umgerechnet. Angefangene Zeilen von mehr als dreißig Anschlägen gelten als volle Zeilen. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

(2) Meine Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(3) Neben dem vereinbarten Honorar habe ich Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und dem Kunden nachgewiesenen Aufwendungen. Bei umfangreichen Übersetzungen kann ich einen angemessenen Vorschuss verlangen. Ist der Kunde insolvent oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, kann ich die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle bin ich berechtigt, die Leistung nur Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.

(2) Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder -leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

(3) Ich behalte mir ein etwa entstandenes Urheberrecht und alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Kunden abgetreten werden, erteilt der Kunde mir ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. Ich bin berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten und darüber öffentlich zu berichten. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar.

(4) Bei Verwertungen und Veränderungen meiner Leistungen durch Dritte muss vorab meine schriftliche Zustimmung eingeholt werden.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass ich die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten habe, verzichtet der Kunde auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass ich mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Kunden hiervon verständigt habe.

11. Anwendbares Recht und Datenschutz


(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für meine Pflichten und die Geldschulden des Kunden ist Frankfurt am Main, Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.

13. Salvatorische Klausel


Die Wirksamkeit dieser AAB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

14. Änderungen und Ergänzungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AAB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Rechte aus einem Vertrag können durch einen Kunden nur mit meiner schriftlichen Zustimmung abgetreten werden