staatlich geprüfte Übersetzerin (Englisch), ermächtigt für Gerichte und Notare in Hessen
Luisenstr. 51b, 63067 Offenbach
Tel.: +49 (0)69 - 440227
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Als vom Landgericht Darmstadt allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache darf ich Dokumente verschiedenster Art ins Deutsche übersetzen und anschließend die „Vollständigkeit und Richtigkeit“ der Übersetzung bestätigen (umgangssprachlich beglaubigen). Diese wird dann in der Regel von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen, wie z.B. Hochschulen, anerkannt.
Wie erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Dokumente, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern, sind zum Beispiel:
Vertragsübersetzungen fertige ich nicht an.
Bitte wenden Sie sich an eine Kollegin, einen Kollegen, die Sie über die Datenbank des BDÜ finden können.