Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigung von Übersetzungen für Gerichte, Behörden und notarielle Zwecke (gilt nur für von mir selbst erstellte Übersetzungen)

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?

Als vom Landgericht Darmstadt allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache darf ich Dokumente verschiedenster Art ins Deutsche übersetzen und anschließend die „Vollständigkeit und Richtigkeit“ der Übersetzung bestätigen (umgangssprachlich beglaubigen). Diese wird dann in der Regel von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen, wie z.B. Hochschulen, anerkannt.

Wie erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Sie senden mir die entsprechenden Dokumente (gut lesbares Foto oder Scan) zusammen mit Ihrer Anschrift per E-Mail.
  • Ich erstelle ein Angebot mit der voraussichtlichen Bearbeitungszeit und den Kosten.
  • Nach der Auftragserteilung übersetze ich Ihre Unterlagen.
  • Für die Bestätigung schicken Sie mir entweder das Original per Post oder bringen dieses bei der persönlichen Abholung zum Vergleich mit. Dann wird die Übersetzung „vom Original“ bestätigt.
  • Die Bezahlung erfolgt in bar. Möchten Sie die Übersetzungen lieber zugeschickt bekommen, fallen zusätzlich Versandkosten an und die Bezahlung erfolgt im Voraus.

Dokumente, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern, sind zum Beispiel:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Ledigkeitsbescheinigungen
  • Sterbeurkunden
  • amtliche Bescheinigungen
  • (Schul-)Zeugnisse
  • Diplome

Vertragsübersetzungen fertige ich nicht an.
Bitte wenden Sie sich an eine Kollegin, einen Kollegen, die Sie über die Datenbank des BDÜ finden können.